Häufig gestellte Fragen
Unterrichtsangebote für die Jüngsten, wie Musikgarten, musikalische Früherziehung und das Instrumentenkarussell, starten jeweils im Februar und nach den Sommerferien.
Ebenfalls haben Sie die Möglichkeit am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Formulare dafür erhalten Sie im Sekretariat. Wir bitten Sie jedoch zur Kenntnis zu nehmen, dass der zu zahlende Betrag nicht monatlich, sondern Quartalsweise abgebucht wird.
2er Gruppe 45 Minuten:
50 % Ermäßigung
2er Gruppe 30 Minuten, 3-6er Gruppe 45 Minuten:
70% Ermäßigung
Musikalische Früherziehung und das Instrumenten-Karussell:
70% Ermäßigung
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an das Sekretariat.
Sonderregelungen gibt es im Musikgarten, bei dem die erste Stunde als Probestunde zählt. In der musikalischen Früherziehung haben Sie die Möglichkeit, einen kostenpflichtigen Probemonat wahrzunehmen.
Sonderkündigungstermine gibt es bei Jeki und Jekiss zum jeweiligen Schuljahresende. Die Kündigung muss in jedem Fall bis zum 15.06. in der Musikschule eingegangen sein.
Streicherklassen (stringendo) und Bläserklassen (brassissimo) haben eine Laufzeit von zwei Jahren und können nicht gekündigt werden.
Von den Mietinstrumenten ausgeschlossen sind Klavier, Keyboard, Schlagzeug und Harfe.
Sollten Sie das Mietinstrument über unseren Förderverein versichern lassen, denken Sie bitte daran es rechtzeitig zu kündigen. Die Versicherung endet nicht automatisch mit dem Mietvertrag des Instrumentes und muss gesondert bei der LSF (Landesverband-Schulischer-Fördervereine) gekündigt werden.
Wir bitten davon abzusehen den Vertrag eigenmächtig umzuschreiben.
Fällt der Unterricht während des Schuljahrs mindestens viermal aus Gründen aus, die die Musikschule zu vertreten hat, wird das gezahlte Entgelt für den ausgefallenen Unterricht auf Antrag am Schuljahresende erstattet. Geringfügigere Unterrichtsausfälle sind bei der Bemessung des Entgeltes bereits berücksichtigt.